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Jahreshauptversammlung des OV Bad Godesberg-Süd

Details

Datum:
31. Januar 2020
Zeit:
19:00 bis 21:00
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Veranstaltungsort

Begegnungsstätte „Offene Tür“
Dürenstraße 2
53173 Bonn-Bad Godesberg (Nähe Busbahnhof Rheinallee),
Deutschland

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Eingeladen sind alle SPD-Mitglieder aus Bad Godesberg-Süd.

Tagesordnung

1) Begrüßung und Neueintritte

2) Gedenken an die Verstorbenen

3) Konstituierung

a) Wahl der Versammlungsleitung

b) Wahl der Schriftführung

c) Annahme der Tagesordnung und der Geschäftsordnung

d) Wahl einer Mandatsprüfungs- und Zählkommission

4) Berichte

a) des Vorsitzenden

b) der Kassiererin

c) der Arbeitsgemeinschaften

d) der Revisoren und Revisorinnen

e) der Mandatsträger und Mandatsträgerinnen aus Rat und Bezirksvertretung

5) Aussprache zu den Berichtenund Diskussion zur Lage der Partei nach dem Bundesparteitag

6) Bericht der Mandatsprüfungskommission

7) Entlastung der Kassiererin

8) Entlastung des Vorstandes

9) Wahl von Delegierten und Ersatzdelegierten für den Unterbezirksparteitag

10) Nominierungen

a) Kandidatinnen und Kandidaten für den Unterbezirksvorstand

b) Revisorinnen und Revisoren für den Unterbezirk

c) Schiedskommission für den Unterbezirk

d) Kandidatinnen und Kandidaten für die Regionalkonferenz

e) Kandidatinnen und Kandidatten für den Landesparteitag

f) Kandidatinnen und Kandidaten für den Bundesparteitag

11) Anträge

12) Schlusswort des Vorsitzenden

Geschäftsordnung für dieJahreshauptversammlung 2020: §1. Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Ortsvereins Bad Godesberg-Süd, die ihren Beitrag bis Dezember 2019 entrichtet haben. §2. Die Redezeit der Diskussionsteilnehmerinnen und Diskussionsteilnehmer beträgt 5 Minuten pro Wortmeldung. Sie erhalten das Wort in der Reihenfolge ihrer Wortmeldung. §3. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden. Die Antragsteller/innen erhalten das Wort außerhalb der Reihenfolge der Diskussionsred-ner/innen. Die Redezeit beträgt 3 Minuten. §4. Die Abstimmung über Anträge zur Geschäftsordnung erfolgt, sobald eine Rede dafür und eine dagegen gehalten wurden. §5. Persönliche Erklärungen sind nur zum Schluss des betreffenden Tagesordnungspunktes zulässig.