Finanzausschuss: Bewirtschaftungsverfügung – was bedeutet das?

Das Wichtigste aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 16.08.2023, u.a. zur Bewirtschaftungsverfügung und wie der Haushalt durch strukturelle Konsolidierung stabilisiert werden kann.

Die von der schwarz-grünen Landesregierung angekündigte Streichung der Isolierungsmöglichkeiten für Kosten im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg sorgt nicht nur in Bonn für große Unsicherheit. Der Wegfall von jeweils über 90 Millionen Euro pro Jahr ab 2024 aufgrund der kriegsbedingten Isolierung kann nicht einfach ad hoc ausgeglichen werden. Weil unklar ist, wie es weitergeht, hat die Kämmerin eine Bewirtschaftungsverfügung bis Ende September 2023 verhängt.

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Das bedeutet, dass die Haushaltsmittel vorerst nur eingeschränkt verfügbar sind. Sie sind jedoch nicht gesperrt. Von der Beschränkung der Haushaltsmittel nicht betroffen sind die Bezuschussung der freien Träger in den Jahren 2023 und 2024. Auch Schulen, OGS und Kindertagesstätten sind davon nicht betroffen. Alle neuen Investitionen müssen aber über den Tisch der Kämmerin und der OB gehen.

Noch vor der Sommerpause hatte der Rat der Stadt Bonn beschlossen, den Haushalt durch strukturelle Konsolidierung zu stabilisieren. Die Verwaltung führt diesen Prozess durch eine Aufgabenprüfung und durch Effizienzsteigerungen durch. Die Amtsleitungen wurden umfangreich informiert. Auf einer Klausur der Dezernent:innen und Geschäftsbereichsleitungen soll der Projektverlauf festgelegt werden. Ziel ist es, durch kritische Überprüfung von Aufgaben, Standards und Abläufen Einsparpotenziale zu finden. Die Dezernent:innen werden Konsolidierungspotenzial benennen, einschließlich möglicher Erlössteigerungen. Im nächsten Schritt müssen politische Beschlüsse gefasst werden. Das Projekt wird unter Federführung des Dezernates OB geleitet. Ein Lenkungsausschuss mit Oberbürgermeisterin, Dezernent:innen und Geschäftsbereichsleitungen ist eingesetzt, ebenso ein operatives Steuerungsgremium mit allen Dezernaten und dem Personalrat.