Die Bezirksregierung hat die Stadt zwei Jahre früher aus dem seit 2015 geltenden Haushaltsicherungskonzept (HSK) entlassen als geplant. Damit hat Köln bestätigt, dass der von der Koalition eingeschlagene Weg bei der Aufstellung des Haushaltes richtig ist und war. Unsere Stadt hat nun gewisse Freiheiten zurückgewonnen, die Handlungsspielräume eröffnen, dass wir Bonn weiter sozial und gerecht gestalten können. Aber, raus aus dem HSK bedeutet nicht, dass wir nun sorgenfrei in die Zukunft blicken können. Wir sind trotzdem angehalten genau zu prüfen, wofür wir die Gelder ausgeben. Aber Investitionen in die Zukunft, wie zum Beispiel in die Schaffung von Wohnraum, stehen weiterhin an erster Stelle, ebenso wie der Umbau des Verkehrs und ein verbessertes ÖPNV-Angebot in der Stadt.

Wir stehen zu den Maßnahmen der Verkehrswende. Aber die neu geschaffene Einbahnstraßenregelung am Brassertufer ab Höhe Rheingasse führt derzeit zu großen Rückstaus am Rheinufer bis auf die Adenauerallee. Zwar sind die langen Staus auf die Sperrung des Koblenzer Tors zurückzuführen, aber vor diesem Hintergrund ist die Umsetzung der Einbahnstraße am Brassertufer nicht sinnvoll. Unsere Kritik hat Wirkung gezeigt. Die Verwaltung setzt nun am Montag Verbesserungsmaßnahmen um, um die Staus zu reduzieren. Wir werden eine Woche lang beobachten, ob der Verkehr dann wieder fließt. Sollte das Stauproblem nicht aufgehoben werden, wird in der darauffolgenden Woche ein Sonder-Verkehrsausschuss darüber entscheiden, ob die Einbahnstraßenregelung rückgängig gemacht wird.
Bezahlbaren Wohnraum schaffen und Mieter:innen schützen sind zentrale Bestandteile unserer Arbeit. Für 2022 gibt es jetzt einen aktuellen Mietspiegel. Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Damit ist er ein Instrument, um Mieterhöhungen zu verhindern. Beschlossen haben wir auch die Zweckentfremdungssatzung. In Bonn wird Wohnraum zum Teil nicht zum Wohnen an sich verwendet, sondern zum Beispiel als Ferienwohnung für Touristen zweckentfremdet. In einer Stadt mit Wohnraummangel ist dies nicht hinnehmbar. Die Zweckentfremdungssatzung ist ein Instrument, um diesen Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Auch Leerstand und die Verwahrlosung von Wohnungen können mithilfe der Zweckentfremdungssatzung bekämpft werden.
Erfreulich ist auch, dass die jahrelange Arbeit am Friedhofskonzept besiegelt werden konnte. Gemeinsam mit verschiedenen Akteuren aus den Friedhofsgewerken, Politik und Verwaltung wurde das nachhaltige Konzept ausgearbeitet. Das Friedhofskonzept ist ein Meilenstein. Die Bonner Friedhöfe bleiben erhalten, auch wenn sie teilweise nicht mehr genutzt werden und es viele Freiflächen gibt. Auch die Schließung von Trauerhallen und Kapellen ist vom Tisch. Denn Friedhöfe sind nicht nur letzte Ruhestätte, sondern bedeutende Kulturdenkmäler. Sie sind Räume der Stille und Orte der Erinnerung, aber auch Orte der Naherholung und Biodiversität. Der Runde Tisch Friedhöfe kann als Musterbeispiel dafür dienen, wie konstruktive Dialoge ausgestaltet werden können, um am Ende für alle Seiten gute Ergebnisse zu erzielen.
Beschlossen haben wir auch eine weitere Solidarmaßnahme für Bonner Kulturschaffende. Aufgrund der Pandemie konnten die Bonner Künstler:innen und Kulturschaffenden bekanntlich nicht ihrer Arbeit nachgehen. Letztes Jahr hatten wir bereits beschlossen, dass Bonner Künstler:innen und Kulturschaffende finanziell unterstützt werden sollen. Die Änderung der Entschädigungsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen und damit der Verzicht auf höhere Aufwandsentschädigungen der Kommunalpolitiker:inen ermöglichen die Finanzierung des Stipendiums. Auch Gelder, die die Stadt durch den Wegfall von Kulturveranstaltungen eingespart hat, fließen hier ein.