Das Arbeitsgericht Bonn hatte die Klage gegen den ehemaligen SGB-Leiter 2018 bereits zurückgewiesen, was vom Landesarbeitsgericht Köln Anfang 2020 bestätigt wurde. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn sieht sich dadurch in ihrer Position bestätigt, dass bei den damals Verantwortlichen keine grobe Fahrlässigkeit vorlag und deshalb die Klage von Anfang an aussichtslos war.

„Wir haben immer gesagt, dass diese Klagen zu nichts führen werden und das wurde jetzt nochmals bestätigt“, hält Dr. Helmut Redeker, stellvertretender Vorsitzender und planungspolitischer Sprecher der Fraktion, fest. „Der Einzige, der in den ganzen Prozessen jemals verurteilt wurde, war der damalige Investor und der saß für den begangenen Betrug auch im Gefängnis. In den ganzen Jahren haben wir immer argumentiert, dass den verklagten Mitarbeitern keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Auf die muss aber erkannt werden für eine Verurteilung, was weder das Arbeitsgericht Bonn noch das Landesarbeitsgericht Köln getan hat. Im Übrigen stellt das LAG Köln sogar in Frage, ob der Stadt Bonn überhaupt ein Schaden entstanden ist. Eine Einschätzung, die wir schon lange teilen, schließlich jagte eine Veranstaltung im WCCB die nächste und spülte so in den letzten Jahren jede Menge Geld in die Bonner Kassen.“

Herbert Spoelgen, Vorsitzender der Bonner Bezirksfraktion, ergänzt: „Trotz der klaren Hinweise auch der Gerichte, dass die Klagen nicht erfolgreich sein würden, wurden diese immer weiter von der Ratskoalition aus CDU, Grünen und FDP vorangetrieben. Sie wollten unbedingt Sündenböcke in der Stadtverwaltung finden. Das fällt der Stadt jetzt auf die Füße: Viel städtisches Geld wurde verpulvert, städtische Angestellte von wichtigen Aufgaben abgehalten und mehrere Arbeitsgerichte unnötig beschäftigt. Dies alles nur, um davon abzulenken, dass noch heute politisch Verantwortliche dieser Fraktionen damals auch die Zustimmung zu den Vorlagen der Verwaltung gegeben haben.“