Aufreger Straßenreinigung: Wer soll´s machen, wer soll´s zahlen?

Besen und Schippe in die Hand nehmen? Einige Bonner Bürgerinnen und Bürger wollen oder können Straße und Gehweg nicht selber kehren, und verlangen die Rückkehr zur bisherigen Regelung. Bild: MikeS

In der jüngsten Zeit beschäftigt das Thema „Straßenreinigung “ viele Bonner Bürgerinnen und Bürger. Hintergrund ist, dass BonnOrange eine Reihe von Straßen in eine andere Reinigungsklasse eingeteilt hat. Insbesondere die „Reinigungsklasse 0,5“ hat für den Unmut mancher Anwohner gesorgt. Denn: Zwar werden sie künftig von der Straßenreinigungsgebühr entlastet, dafür sollen sie aber künftig selbst für Sauberkeit auf der Hälfte der Fahrbahn sorgen, zusätzlich zu dem bisher schon zu säubernden Gehweg. In jedem Fall hat das Schreiben, das BonnOrange Ende vergangenen Jahres an alle Haushalte verschickt hat, eine Reihe von Fragen ausgelöst.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn hält das Prinzip der bedarfsgerechten Reinigung, das BonnOrange umsetzt, grundsätzlich für sinnvoll. Leider sind mit den Beschlüssen zur geänderten Straßenreinigungssatzung und zur aktuellen Straßenreinigungsliste und in Verbindung damit zu den zukünftigen Reinigungsgebühren einige Änderungen in Kraft getreten, die bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern teils auf wenig Verständnis stoßen. Dies ist ganz wesentlich auf eine unzureichende und missverständliche Kommunikation der anstehenden Veränderungen seitens BonnOrange zurückzuführen.

Dies betrifft insbesondere die sogenannte Reinigungsklasse A0,5. Laut Anschreiben von BonnOrange seien Anwohnende „neben dem Gehweg auch für die die Reinigung und Winterwartung der Fahrbahn zuständig, die auch die Sicherheit der Fußgänger auf dafür vorgesehenen Querungen der Fahrbahn einschließt.“ 

Diese Information seitens BonnOrange ist sehr unglücklich. 

Richtig ist: In der Reinigungsklasse A0,5 sollen Anwohnende in einem ca. 14-tägigen Turnus selber für die Sauberkeit der Gehwege und der Fahrbahn sorgen. Viele Straßenzüge dieser Reinigungsklasse wurden auch bisher nicht von BonnOrange, sondern von der Anliegenden gereinigt. 

Der angesprochene „Winterdienst“ bezieht sich aber ausschließlich auf den Fall, dass eine Querungshilfe für Fußgänger (also Zebrastreifen, Verkehrsinsel o.ä.) oder ein abgesenkter Gehweg (z.B. Ein-/Ausfahrt aus einer Stichstraße) unmittelbar an das Grundstück angrenzt. Lediglich dann sind die Anwohnerinnen und Anwohner dafür zuständig, auch diese gemeinsam mit dem Gehweg frei von Eis und Schnee zu halten. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind aber weiterhin nicht dafür zuständig, die gesamte Fahrbahn schnee- und eisfrei zu halten.

Die SPD-Fraktion sammelt derzeit die positiven wie die negativen Rückmeldungen seitens der betroffenen Menschen und wertet diese danach aus, ob in Einzelfällen Straßenzüge oder ganze Straßen in eine unangemessene Reinigungsklasse eingeteilt wurden. Solche Fälle wollen wir überprüfen und in besonders problematischen Einzelfällen auch schnell nachjustieren, damit niemand unfair belastet wird.

Zwischenzeitlich haben die Verwaltung der Bundesstadt Bonn und BonnOrange zugesagt, dass es in absehbarer Zeit weder ordnungsbehördliche Kontrollen noch Bußgelder geben wird.

Wir als SPD Bad Godesberg setzen uns dafür ein, dass entsprechend des Prinzips der bedarfsgerechten Reinigung eine ausgewogene Regelung gefunden wird, die eine saubere Stadt und möglichst geringe Straßenreinigungsgebühren miteinander verbindet.